Barcamp Session Einreichung: Markus Schröder
Markus Schröder, LL.M. ist Syndikusrechtsanwalt im internationalen Datenschutzrecht in Frankfurt und Lehrbeauftragter für IT-Recht an der Hochschule Heilbronn. Er geht in seiner Session den Fragen nach, wie sich ein Drittland-Datentransfer auf Grundlage des EU-US Data Privacy Framework zu einer Einwilligung nach Art. 49 Abs. 1 a) DSGVO verhält und ob diese Einwilligung noch erforderlich ist?